Leipzig, Harkortstraße:
    Nach dem Pelzdiebstahl wurde May natürlich verhaftet und am 8. Juni 1865 im neun Jahre zuvor erbauten Gerichtsgebäude zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt, die er in Schloss Osterstein in Zwickau absitzen sollte.
    1879/80 wurde das - ehemalige - Gerichtsgebäude in das stetig wachsende Königliche Amtsgericht (die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit) bzw. Königliche Landgericht (die dritte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nach der deutschen Einigung von 1871 neue Bezeichnung für Amtsgericht, zumindest in Sachsen, wo damals noch ein König regierte) eingegliedert.
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